Was passiert, wenn der Kunde zwei Zähler hat?
SpotmyEnergy übernimmt grundsätzlich nur den Haushaltspunkt. Was mit dem zweiten Zähler passiert, hängt davon ab, wofür er genutzt wird:
Fall 1: Zweiter Zähler für Wärmepumpe
Der WP-Zähler bleibt beim alten Messstellenbetreiber. Der Grund: Für eine WP mit eigenem Zähler wäre ein separater WP-Tarif und ggf. Modul 2 nötig – das bildet SpotmyEnergy aktuell nicht ab. Alternativ kann der Kunde den WP-Zähler stilllegen lassen, dann läuft alles über den Haushaltspunkt.
Was passiert mit dem WP-Tarif bei Stilllegung?
Der WP-Tarif endet in der Regel automatisch – der Netzbetreiber informiert den Lieferanten über die Stilllegung und das Erlöschen der Messlokation. Eine separate Kündigung ist normalerweise nicht nötig. Zur Sicherheit empfehlen wir trotzdem zu prüfen, ob der Tarif tatsächlich beendet wurde.
Fall 2: Zweiter Zähler für PV-Volleinspeisung
Dieser Zähler bleibt ebenfalls beim alten MSB – reine Volleinspeisung wird von uns nicht übernommen. Alternativ: Zähler stilllegen lassen, alles läuft dann über den Haushaltspunkt.
Fall 3: Kunde möchte den zweiten Zähler stilllegen lassen
Ist am zweiten Zähler noch ein Tarif hinterlegt, ist dieser in der Regel kündbar – auch bei bestehender Vertragsbindung, weil der Zähler schlicht stillgelegt wird.
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⚠️ Wichtig bei PV-Erzeugungszähler Wenn der Kunde noch einen alten Einspeisevergütungs-Vertrag hat, sollte vorab mit dem Netzbetreiber und anhand des bestehenden Vertrags geklärt werden, welche Auswirkungen die Stilllegung auf die Vergütung hat. |
Wichtig zur Vertragskündigung von bestehenden Stromverträgen: SpotmyEnergy kündigt nach erfolgreicher Vertragsannahme ausschließlich den Haushaltsstromtarif des Kunden, wenn der Kunde einen neuen Stromvertrag mit uns abgeschlossen hat. Alle anderen Tarife – z. B. ein separater Wärmepumpen-Tarif oder ein Vertrag für Volleinspeisung – werden nicht von SpotmyEnergy gekündigt. Diese Verträge enden erst über die Stilllegungsanzeige, die der Installationsbetrieb gemeinsam mit dem Kunden beim Netzbetreiber einreicht. Der Netzbetreiber informiert daraufhin den jeweiligen Lieferanten über die Abmeldung.