Welche Marktkommunikationsprozesse übernimmt Spot?
Spot übernimmt die komplette Marktkommunikation rund um den Zählerwechsel sowie den Stromlieferantenwechsel, d.h. die Beantragung und Fertigmeldung des Zählerwechsels beim Netzbetreiber sowie die Anmeldung des Stromlieferantenwechsels (sofern der Kunde zu Spot wechselt) beim bisherigen Stromlieferanten. Der Kunde muss sich um nichts kümmern. Die Beantragung der Inbetriebnahme sowie die Fertigmeldung der Anlagen (z.B. PV, Wärmepumpe, Wallbox, Heimspeicher) des Kunden erfolgt weiterhin über den installierenden Betrieb. Dabei ist der Installateur auch für die Anmeldung der Anlagen als §14a-Anlage (falls zutreffend) inkl. Auswahl der Steuerungsart und des Moduls der Netzentgeltreduzierung zuständig. Bei einer Zählerzusammenlegung übernimmt Spot wie gewohnt die Marktkommunikation für den Zählerwechsel des Hauptstromzählers. Der
Antrag auf Stilllegung des zweiten Zählers bei Zählerzusammenlegung muss
vom Installationsbetrieb eigenständig zwingend beim Netzbetreiber gestellt werden. Die EEG-Vergütung erhält der Kunde weiterhin vom Netzbetreiber. Voraussetzung für die Auszahlung der EEG-Vergütung ist die Fertigmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber und die anschließende kaufmännische Erfassung beim Netzbetreiber.