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Welche Kosten entstehen mir, wenn ich Spot als Messstellenbetreiber beauftrage?

Die für den Messstellenbetrieb von Spot zu zahlenden Entgelte richten sich genau wie die des Netzbetreibers nach den Preisobergrenzen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und den dort beschriebenen Leistungsumfängen (§30, §34, §35 MsbG). Damit zahlt der Kunde bei Spot genauso viel wie beim Netzbetreiber. Das jährlich zu entrichtende Entgelt besteht aus zwei Bestandteilen:
  • Entgelt für den Smart Meter (intelligente Messsystem): Die Höhe ist abhängig vom Verbrauch und der Größe der Erzeugungsanlage des Kunden, sowie dem Vorhandensein einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (Wallbox, Wärmepumpe, Heimspeicher, Klimagerät). In den allermeisten Fällen sind hier entweder 20€/Jahr zu entrichten oder aber 50€ (letzteres im Falle, dass eine §14a Anlage vorhanden ist, also etwa eine Wärmepumpe oder Wallbox).
  • Kosten für Zusatzleistungen: Diese entstehen beispielsweise dann, wenn bei Kunden mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung die Steuerbarkeit nach §14a EnWG, d.h. das Erfüllen der gesetzlichen Pflichten des Anlagenbetreibers durch den Messstellenbetreiber umgesetzt werden muss. In diesem Falle entstehen Kosten für die Ausstattung der Messstelle mit Steuerungstechnik (30€ / Jahr) sowie der erforderlichen Datenkommunikation für die Steuerung (10€/Jahr).
Eine übersichtliche Darstellung der einzelnen POG hat die Verbraucherzentrale hier erstellt: Smart Meter: Was Sie über die neuen Stromzähler wissen müssen | Verbraucherzentrale.de.