Welche Anlagen fallen unter die §14a-Regelung?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer installierten Leistung von mind. 4,2 kW in der Niederspannung, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden: Wärmepumpen inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtung (wie z.B. Heizstab), private Ladepunkte, Batteriespeichersysteme (hier nur der Leistungsbezug) und Kälteerzeuger (wie z.B. Klimaanlage).