Was genau ist §14a EnWG?
Als Endkunde mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder privaten Ladestationen für Elektrofahrzeugen bietet Dir §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung Deiner Netzentgelte. Die Module 1 und 3 regeln dabei unterschiedliche Ansätze:
- 14a Modul 1: Dieses Modul gilt standardmäßig für alle neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Es sieht eine jährliche, pauschale Reduzierung des Netzentgelts vor, unabhängig von Deinem tatsächlichen Stromverbrauch. Die Höhe dieser Reduzierung variiert je nach Netzbetreiber und liegt zwischen 110 € und 190 € brutto pro Jahr. Diese Entlastung wird über Deine Stromrechnung weitergegeben. Für Modul 1 ist kein separater Zähler erforderlich; die Messung kann gemeinsam mit Deinem Haushaltsstrom erfolgen.
- 14a Modul 3: Seit dem 1. April 2025 ist Modul 3 als zusätzliche Option verfügbar. Dieses Modul ermöglicht es, von zeitvariablen Netzentgelten zu profitieren, wobei unterschiedliche Tarife je nach Tageszeit gelten (z. B. Nieder-, Standard- und Hochtarif). Voraussetzung für die Nutzung von Modul 3 ist der Einsatz eines intelligenten Messsystems (Smart Meter). Ein separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung ist hierbei nicht erforderlich.
- Und was genau sind Netzentgelte? Netzentgelte sind die Kosten, die für die Nutzung des Stromnetzes anfallen. Sie decken die Kosten für den Transport von Strom und die Wartung des Stromnetzes. In einigen Fällen können Netzbetreiber durch Anreize oder Maßnahmen wie das Smart Metering und die Steuerbarkeit von Geräten dazu beitragen, diese Kosten zu senken.