Kann der Netzbetreiber den Zählerwechsel ablehnen?
Der Netzbetreiber darf den Zählerwechsel nicht verweigern, da jeder Haushalt seinen Messstellenbetreiber ebenso wie seinen Stromlieferanten frei wählen kann. Der Netzbetreiber kann den Antrag auf Zählerwechsel jedoch vorübergehend aus folgenden Gründen ablehnen:
- falsch übermittelte Kundenstammdaten
- Vertragsbindung des Kunden (in seltenen Fällen besteht eine Mindestvertragslaufzeit für den Messstellenbetriebsvertrag)
- fehlender Vertragsbindung zum wMSB (Spot)
- fehlende oder gestörte Marktkommunikation zwischen Netzbetreiber und wMSB