Braucht es einen separaten bzw. zusätzlichen Vertrag zwischen Anlagenbetreiberin und -betreiber sowie Verteilnetzbetreiber über die Steuerbarkeit der Anlage und die reduzierten Netzentgelte?
Der Abschluss eines separaten bzw. zusätzlichen Vertrages zwischen Anlagenbetreiberin und -betreiber sowie Verteilnetzbetreiber ist nicht zwingend erforderlich. Die alleinige Bewilligung der reduzierten Netzentgelte reicht aus. Ein zusätzlicher Vertrag ist allerdings möglich.