Besteht die Möglichkeit, steuerbare Verbrauchseinrichtungen nicht vom Verteilnetzbetreiber steuern zu lassen?
Nein. Wenn die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wird, gilt § 14a EnWG.