Welche Kosten entstehen mir für den Messstellenbetrieb?
Die Kosten für den Messstellenbetrieb hängen von Deiner Ausstattung ab. Grundlage ist die gesetzliche Preisobergrenze (Messstellenbetriebsgesetz). Die Entgelte für den Messstellenbetrieb bei SpotmyEnergy richten sich ebenfalls nach den gesetzlichen Preisobergrenzen (POG) des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) nach §30 MsBG und sind damit identisch mit denen Deines Netzbetreibers.
Orientierungswerte:
- Smart Meter (ohne §14a Anlagen): ab 30 €/Jahr
- Smart Meter + PV-Anlage 7-15 kWp + Wallbox/Speicher : 100 €/Jahr
- Smart Meter + PV über 15 kWp + Wallbox/Speicher: 160 €/Jahr
Konkretes Beispiel: Bei einer PV-Anlage mit 10 kWp und einer Wallbox zahlst Du 100 €/Jahr für den Messstellenbetrieb. Das beinhaltet den Smart Meter, das Gateway und die Datenübermittlung.
Warum mehr als 30 €? Die oft genannten 30 €/Jahr gelten nur für einen einfachen Stromzähler ohne steuerbare Geräte nach §14a. Sobald PV-Anlage, Speicher oder Wallbox ins Spiel kommen, erhöht sich das Entgelt – das ist gesetzlich so vorgesehen und gilt für jeden Messstellenbetreiber, nicht nur für SpotmyEnergy.
Im Detail: Die Entgelte setzten sich aus den Komponenten 1 bis 3 zusammen.
Für Komponente 1 wird nur der höchste Preis aus den drei Unterkomponenten (1.1, 1.2, 1.3) für die Preiskalkulation verwendet:
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Komponente 1.1: Verbrauch |
Brutto |
Netto |
USt. 19 % |
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Bis 6.000 kWh |
30,00 EUR | 25,21 EUR | 4,79 EUR |
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6.000 bis 10.000 kWh |
40,00 EUR | 33,61 EUR | 6,39 EUR |
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10.000 bis 20.000 kWh |
50,00 EUR | 42,02 EUR | 7,98 EUR |
oder
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Komponente 1.2: Steuerbare Verbrauchseinrichtung |
Brutto |
Netto |
USt. 19 % |
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§14a (Wallbox, Speicher, Wärmepumpe (WP), Klimaanlage >4,2 kW) |
50,00 EUR | 42,02 EUR | 7,98 EUR |
oder
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Komponente 1.3: PV-Anlage |
Brutto |
Netto |
USt. 19 % |
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Bis 7 kWp |
30,00 EUR | 25,21 EUR | 4,79 EUR |
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7 bis 15 kWp |
50,00 EUR | 42,02 EUR | 7,98 EUR |
| 15 bis 25 kWp | 110,00 EUR | 92,44 EUR | 17,56 EUR |
Plus weitere Entgelte nach §35 MsBG: Sollten folgende Leistungen zutreffen, werden diese zusätzlich zu den oben stehenden Entgelten berechnet:
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+ Komponente 2: Herstellung Steuerbarkeit und Datenkommunikation (Wenn §14a Zählpunkt) |
50,00 EUR | 42,02 EUR | 7,98 EUR |
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+ Komponente 3: Zusätzliche digitale Stromzähler Sofern das Messkonzept mehr als einen digitalen Stromzähler voraussetzt, je zusätzlicher Zähler |
50,00 EUR | 42,02 EUR | 7,98 EUR |
Hinweis: Entgelte entsprechen den gesetzlichen Preisobergrenzen (POG) des MsBG. Sollte es hier zu Änderungen kommen, passen sich auch die Entgelte von Spot entsprechend an (siehe Ziffer 5.2 der AGB).