Welche Anlagen fallen unter die §14a-Regelung?
Unter die §14a-Regelung fallen steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung ab 4,2 kW im Niederspannungsnetz, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden. Dazu gehören:
- Wärmepumpen (inklusive Zusatz- oder Notheizungen wie Heizstäbe)
- private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
- Batteriespeichersysteme (nur beim Leistungsbezug)
- Kälteerzeuger, zum Beispiel Klimaanlagen
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