Zu Content springen
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Welche Anlagen fallen unter die §14a-Regelung?

Unter die §14a-Regelung fallen steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung ab 4,2 kW im Niederspannungsnetz, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden. Dazu gehören:

  • Wärmepumpen (inklusive Zusatz- oder Notheizungen wie Heizstäbe)
  • private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
  • Batteriespeichersysteme (nur beim Leistungsbezug)
  • Kälteerzeuger, zum Beispiel Klimaanlagen

Wenn Du noch weitere Fragen hast, erreichst Du uns jederzeit über unseren Chatbot „Mond“ oder per E-Mail an support@spotmyenergy.de