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Was passiert mit Anlagen, die vor dem 01.01.2024 installiert wurden?

Bestandsanlagen aus der alten §14a-Regelung müssen spätestens bis zum 01.01.2029 in die neue Regelung überführt werden. Ob Deine Anlage einen bestehenden §14a-Vertrag hat, kannst Du Deinem Stromliefervertrag entnehmen. Eine Ausnahme bilden Nachtspeicherheizungen.

Auf Wunsch können §14a-Bestandsanlagen schon vorher in die neue Regelung wechseln und dadurch von reduzierten Netzentgelten profitieren. Der Netzbetreiber entscheidet im Einzelfall, ob Deine Anlage bereits nach der neuen §14a-Regelung gesteuert wird oder ob die Steuerung nach der alten Vereinbarung bis längstens zum 31.12.2025 fortgeführt wird.

Hier findest Du auch nochmal mehr Informationen und Beispiele vom §14a EnWG: EnWG § 14a | Definitionen, Überblick, Rechenbeispiele


Wenn Du noch weitere Fragen hast, erreichst Du uns jederzeit über unseren Chatbot „Mond“ oder per E-Mail an support@spotmyenergy.de