Warum kostet mein Smart Meter mehr als 30 €?
Du fragst Dich, warum Dein Smart Meter mehr als 30 € pro Jahr kostet? Die Antwort liegt in der gesetzlichen Regelung:
Die 30 € gelten nur für den einfachsten Fall: Ein Haushalt mit einem Stromzähler, unter 6.000 kWh Jahresverbrauch, ohne PV-Anlage, ohne Wallbox und ohne Speicher (oder keine der Anlagen wurde nach dem 1.1.2024 installiert). In diesem Fall beträgt die gesetzliche Preisobergrenze tatsächlich 30 € pro Jahr.
Sobald steuerbare Geräte dazukommen, erhöht sich das Entgelt: Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht gestaffelte Preisobergrenzen vor. Wenn Du eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG nutzt - zum Beispiel eine Wallbox, Wärmepumpe oder einen Heimspeicher** (**Installation nach 1.1.2024), beträgt das Entgelt 50 € pro Jahr für den Betrieb des Smart Meters.
Wichtig: Diese Kosten sind für alle Messstellenbetreiber in Deutschland geregelt - auch für Deinen grundzuständigen Messstellenbetreiber. Wir sind also nicht teurer als der Netzbetreiber, bieten Dir aber zusätzlich eine schnelle und zuverlässige Installation, die App, und den Zugang zum dynamischen Stromtarif und Energiemanagementsystem.
Bei einer §14a-Anlage fallen zu den oben genannten 50€ für die §14a ENWG Anlage noch 50€ für die Herstellung der Steuerbarkeit pro Jahr an. Der höhere Betrag entsteht durch die Bestätigung gegenüber dem Netzbetreiber, dass wir deine Steuerbarkeit herstellen werden, die technische Ausstattung (Installation Steuerbox oder Steuern über das Smart Meter Gateway sobald der Netzbetreiber dazu in der Lage ist) und die laufende Datenübertragung zur Steuerung.
Zusammengefasst gilt:
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30 €: Standard-Smart-Meter ohne Steuerung
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100€ = 50€+50€ €: Smart Meter nach §14a EnWG (<15kW Erzeuger)
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160€ = 110€+50€ €: Smart Meter nach §14a EnWG (>15kW Erzeuger)
Eine übersichtliche Darstellung der einzelnen Bestandteile findest du auch hier: Bundesnetzagentur Messeinrichtung Kosten.