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Ist die Dauer und Häufigkeit der Steuerung meiner Verbrauchseinrichtungen durch den Netzbetreiber begrenzt? (Klon)

Ja, die Steuerung ist klar begrenzt. Seit dem 1. Januar 2024 müssen sich steuerbare Verbrauchseinrichtungen dimmen lassen. Der Netzbetreiber darf den Strombezug dabei temporär auf bis zu 4,2 kW reduzieren, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Diese Mindestleistung steht immer zur Verfügung, sodass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können. Der normale Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.

Eine präventive Steuerung im Engpassfall darf höchstens zwei Stunden pro Tag erfolgen und ist zudem auf maximal 24 Monate ab der ersten Anwendung begrenzt. Danach ist nur noch eine netzorientierte Steuerung auf Basis tatsächlicher Messwerte erlaubt.

Als Ausgleich erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher eine Reduzierung der Netzentgelte.

Hier findest Du auch nochmal mehr Informationen und Beispiele vom §14a EnWG: EnWG § 14a | Definitionen, Überblick, Rechenbeispiele


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