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Ist die Dauer und Häufigkeit der Steuerung meiner Verbrauchseinrichtungen durch den Netzbetreiber begrenzt? (Klon)

Netzbetreiber dürfen präventive Steuerung im Engpassfall für maximal 2 Stunden pro Tag und ab der ersten Steuerung für maximal 2 Jahre anwenden. Danach darf nur noch eine netzorientierte Steuerung auf Basis von tatsächlichen Messwerten erfolgen.

Seit dem 1. Januar 2024 müssen sich steuerbare Verbrauchseinrichtungen dimmen lassen. Der Netzbetreiber darf den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär auf bis zu 4,2 kW reduzieren, um eine Überlastung des lokalen Stromnetzes abzuwenden. Diese Mindestleistung muss immer zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und E-Autos weiter geladen werden können. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Im Gegenzug erhalten Sie als Verbraucherin oder Verbraucher eine Netzentgeltreduzierung.

Kommt der Netzbetreiber auf der Grundlage der netzplanerischen Daten zum Ergebnis, dass eine Gefährdungs- oder Störungssituation zu erwarten ist, darf er präventiv steuern. In diesem Fall darf er längstens 24 Monate ab dem Zeitpunkt der erstmaligen präventiven Steuerung im betreffenden Netzbereich bis zu zwei Stunden täglich den Strombezug auf bis zu 4,2 kW reduzieren.