Entfällt die Deckelung von 60% für die maximale Einspeisung meiner PV-Anlage, wenn ich einen Smart Meter von SpotmyEnergy einbauen lasse?
Die kurze Antwort: Nein. Die 60%-Einspeisebegrenzung nach § 9 EEG gilt für alle PV-Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden und noch nicht vom Netzbetreiber auf Fernsteuerbarkeit erfolgreich getestet wurden. SpotmyEnergy kümmert sich um die Bereitstellung des Smart Meters und die Vorbereitung auf die Herstellung der Steuerbarkeit. Da die Netzbetreiber aber noch nicht in der Lage sind die Steuerbarkeit zu testen, wird die 60% nicht aufgehoben, auch wenn eine Steuerbox frühzeitig zusätzlich installiert wird.
Es braucht also zwei Dinge gleichzeitig, damit die Begrenzung wegfällt:
- Ein intelligentes Messsystem (iMSys / Smart Meter Gateway) – das verbaut SpotmyEnergy als Messstellenbetreiber.
- Eine BSI-zertifizierte Steuerungseinrichtung, über die der Netzbetreiber die Anlage bei Netzüberlastung fernsteuern kann - das rüstet SpotmyEnergy auf eigene Kosten nach sobald der Netzbetreiber zu Punkt 3 bereit ist (Dies kann über eine Steuerbox aber auch durch ein Software Update geschehen).
- Eine erfolgreiche Testung der Ansteuerbarkeit durch den Netzbetreiber.
Wichtig zu verstehen: Die Einspeisebegrenzung betrifft ausschließlich die Netzeinspeisung am Verknüpfungspunkt - nicht den Eigenverbrauch. Das Laden von Batteriespeichern oder E-Autos bleibt uneingeschränkt.
Wie groß ist der tatsächliche Ertragsverlust? Die Begrenzung reduziert die einspeisbare Energiemenge nur moderat - bei einer typisch dimensionierten PV-Anlage gehen über das Jahr gesehen etwa 1-5 % weniger Solarstrom ins Netz. Bei Anlagen mit Ost-West-Ausrichtung oder mit Speicher und Eigenverbrauch ist der Effekt noch geringer.